Definition
Die Behandlungspflege beinhaltet medizinische Leistungen die ihr Haus-, Facharzt oder das Klinikum verordnen kann. Diese Leistungen werden in der Regel durch den Pflegedienst erbracht.
Leistungen:
- Medikamentengabe
- Medikamente richten
- Wundversorgung
- Katheterversorgung (Dauerverweil, Cystofix)
- An-, Ausziehen der Kompressionsstrümpfe oder Kompressionssverbände
- Blutzuckermessung
- Insulingabe
- Sonstige Injektionen („Blutverdünner“)
- Versorgung PEG Sonde
Muster einer Verordnung

Ja aber Wofür?
Es gibt etliche Szenarien weshalb es notwendig ist, Professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
- nach einer OP, wird eine Wundversorgung notwendig
- Sie benötigen Hilfe beim Kompressionsstrümpfe an-/ausziehen oder gar die Kompressionsverbände anlegen
- Unsicherheit mit dem Umgang ihrer Medikamente
- Versorgung von Stoma’s oder des Katheters
- etc.
Wie lang gilt dann eine Verordnung?
Der verordnete Arzt legt den zeitlichen Rahmen fest, jedoch ist jede „Erst-verordung“ 14 Tage gültig. Diese kann bei Bedarf und Festlegung des Arztes verlängert werden.
Wer zahlt mir das?
Aufgrund das die Behandlungspflege medizinische Leistungen beinhaltet, zahlt das ihre Krankenversicherung.